Die Lizenz

Ziel:

Du kannst die Fahrerlaubnisklassen für Motorräder unterscheiden und weißt, welche Voraussetzungen, Besonderheiten und Fahrzeugarten zu jeder Klasse gehören.

Fahrerlaubnisklassen Motorrad

Mofa

    • Vorbesitz: –
    • Eingeschlossen: –
    • Mindestalter: 15 Jahre
    • Besonderheit: nur theoretische Prüfung, keine praktische Prüfung
    • Fahrzeuge:
      • Zweirad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h und max.50 cm³

Klasse AM

    • Vorbesitz: –
    • Eingeschlossen: –
    • Mindestalter: 15 Jahre
    • Besonderheit: keine
    • Fahrzeuge:
      • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
      • Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 cm³ bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW bei Elektromotoren.
      • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 cm³ oder maximaler Nutzleistung bis zu 4 kW oder maximaler Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren und Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).

Klasse B196

  • Vorbesitz: B min. 5 Jahre
  • Eingeschlossen: AM, L
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Besonderheit: Schulung – keine Prüfung | nur in D gültig
  • Fahrzeuge:
    • Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm³, 11 kW und Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW/kg
      • Beispiel: 15 KW : 0, = mind. 150 kg Leermasse

Klasse A1

    • Vorbesitz: –
    • Eingeschlossen: AM
    • Mindestalter: 16 Jahre
    • Besonderheit: keine
    • Fahrzeuge:
      • Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm³, 11 kW und Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW/k
        • Beispiel: 15 KW : 0,1 = mind. 150 kg Leermasse
      • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und bis zu 15 kW

Klasse A2

    • Vorbesitz: –
    • Eingeschlossen: AM, A1
    • Mindestalter: 18 Jahre
    • Besonderheit: 2 Jahre Vorbesitz A1 – keine theoretische Prüfung
    • Fahrzeuge:
      • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 35 kW und Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg, 
        • Beispiel: 35 KW : 0,2 = mind. 175 kg Leermasse
        • Leistung bei Drosselung: Ursprungsleistung max. 70 KW

Klasse A

    • Vorbesitz: –
    • Eingeschlossen: AM, A1, A2
    • Mindestalter:
      • 20 Jahre bei 2 Jahre Vorbesitz Klasse A2 – keine theoretische Prüfung
      • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
      • 24 Jahre
    • Besonderheit: bei Erwerb mit 21, dürfen mit 24 dürfen alle Krafträder gefahren werden 
    • Fahrzeuge:
      • Krafträder aller Art (auch mit Beiwagen)
      • dreirädrige Kraftfahrzeuge aller Art

Fazit:

Fahrerlaubnisklassen für Motorräder sind gestaffelt nach Leistung und Mindestalter. Die niedrigste Stufe ist das Mofa, die höchste Klasse A ermöglicht das Fahren aller Krafträder, wobei der Direkteinstieg erst ab 24 (21) Jahren möglich ist. Die Klasse B196 stellt eine Sonderregelung für Inhaber der Klasse B dar, die ohne Prüfung Motorräder bis 125 cm³ fahren dürfen.