Personenbeförderung
Ziel:
Du kannst Personen sicher im Pkw mitnehmen und hältst dabei alle Vorschriften ein. Du achtest darauf, dass alle Mitfahrer angeschnallt sind und nur zugelassene Sitzplätze genutzt werden. Du sorgst dafür, dass sich deine Fahrgäste so verhalten, dass sie dich nicht ablenken und niemand im Fahrzeug oder Straßenverkehr gefährdet wird.
Die Mitnahme von Personen im Pkw unterliegt bestimmten Vorschriften, die in erster Linie der Sicherheit aller Insassen dienen. Besonders bei der Mitnahme von Kindern gibt es zusätzliche, strenge Bestimmungen.
Allgemeine Vorschriften zur Mitnahme von Personen
Anschnallpflicht
Jede Person, die im Pkw mitfährt, muss während der Fahrt angeschnallt sein. Sicherheitsgurte müssen korrekt angelegt werden.
Sitzplätze
Personen dürfen nur auf dafür vorgesehenen Sitzplätzen mitgenommen werden. Die Anzahl der Mitfahrer ist auf die im Fahrzeugschein eingetragene Sitzplatzanzahl begrenzt.
Fahrgastverhalten
Alle Mitfahrer haben sich so zu verhalten, dass sie weder den Fahrer ablenken noch die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden.
Besondere Bestimmungen bei der Mitnahme von Kindern
Kinder gelten im Straßenverkehr als besonders schutzbedürftig, daher gibt es spezielle Regeln:
Kindersitzpflicht
- Kinder, die unter 12 Jahre alt und/oder kleiner als 150 cm sind, dürfen nur mitfahren, wenn sie in einem geeigneten und zugelassenen Kinderrückhaltesystem (z. B. Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung) gesichert sind.
- Der Kindersitz muss den Anforderungen der ECE-Regelung Nr. 44/04 oder UN ECE Reg. 129 (i-Size) entsprechen.
Sitzplatzwahl
- Kinder dürfen auf dem Beifahrersitz mitfahren, wenn sie in einem geeigneten Kindersitz gesichert sind.
- Bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz muss der Airbag deaktiviert sein, um Verletzungen im Falle eines Unfalls zu vermeiden.
Ausnahmen von der Kindersitzpflicht
- Bei kurzfristiger Beförderung (z. B. in Taxis) dürfen Kinder über 3 Jahre ohne Kindersitz, aber nur auf Rücksitzen, mitgenommen werden. Dabei müssen sie den Sicherheitsgurt anlegen.
- Kinder unter 3 Jahren dürfen in solchen Fällen nicht befördert werden, wenn kein Kindersitz verfügbar ist.
Sicherung älterer Kinder
- Kinder über 12 Jahre oder größer als 150 cm müssen den Sicherheitsgurt wie Erwachsene anlegen.
Wichtige Hinweise
- Die Nichtbeachtung der Vorschriften zur Sicherung von Kindern kann mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar einem Fahrverbot geahndet werden.
- Ein korrekt angebrachter Kindersitz kann im Ernstfall Leben retten. Eltern und Fahrer sollten daher regelmäßig prüfen, ob der Kindersitz sicher und entsprechend der Herstelleranleitung eingebaut ist.
Fazit:
Die gesetzlichen Vorschriften zur Personenbeförderung im Pkw dienen dem Schutz aller Insassen, insbesondere von Kindern. Eine korrekte Sicherung durch Sicherheitsgurte und Kindersitze ist unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden oder deren Folgen zu minimieren. Für Kinder gelten besondere Regelungen, die auf Alter, Größe und Gewicht abgestimmt sind, wobei die Nutzung geeigneter Kindersitze von zentraler Bedeutung ist, der Fahrer trägt die Verantwortung. Letztlich fördern diese Maßnahmen die Sicherheit im Straßenverkehr und sollten stets gewissenhaft umgesetzt werden.
