Begleitendes Fahren mit 17

Ziel:

Du kannst das Konzept des begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) erklären und die Voraussetzungen, Regeln und Vorteile benennen. Du weißt, wer als Begleitperson zugelassen ist, welche Pflichten und Beschränkungen gelten und warum BF17 zur höheren Fahrsicherheit beiträgt.

Das begleitende Fahren mit 17 ist ein Konzept, das jungen Menschen in Deutschland die Möglichkeit bietet, bereits mit 17 Jahren unter Aufsicht das Autofahren zu erlernen. Ziel ist es, Fahranfänger*innen durch praktische Erfahrung unter sicheren Bedingungen besser auf den Straßenverkehr vorzubereiten und die Unfallrate bei jungen Fahrern zu senken.

Voraussetzungen

Um am begleiteten Fahren teilnehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Mindestalter von 17 Jahren: Ab diesem Alter darf die Fahrerlaubnis für die Klasse B erworben werden.
  • Erfolgreiche Absolvierung der Theorie- und Praxisprüfung: Der 17-Jährige muss beide Prüfungen bestanden haben, bevor die sogenannte „BF17-Prüfbescheinigung“ ausgestellt wird.
  • Begleitperson(en): Es müssen eine oder mehrere Begleitpersonen benannt werden, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Regeln und Ablauf

Mit der bestandenen Prüfung erhält der Fahrer eine vorläufige Fahrerlaubnis in Form einer Prüfbescheinigung, die bis zum 18. Geburtstag gültig ist. Diese Bescheinigung ersetzt jedoch nicht den Führerschein und erlaubt das Fahren nur in Begleitung einer der benannten Personen. Einige Regeln sind dabei zu beachten:

  • Die Begleitperson muss immer im Auto sitzen und in der Lage sein, Einfluss auf das Fahrverhalten zu nehmen.
  • Der Fahrer darf keine Fahrten ohne die Begleitperson unternehmen.
  • Alkohol- und Drogenkonsum ist für den Fahranfänger absolut verboten (0,0 Promille Grenze).

Vorteile

Das begleitete Fahren hat zahlreiche Vorteile:

  • Mehr Fahrpraxis: Junge Menschen sammeln frühzeitig Erfahrung im Straßenverkehr, was zu einer sicheren Fahrweise führt.
  • Geringeres Unfallrisiko: Studien zeigen, dass Teilnehmer des begleiteten Fahrens seltener in Unfälle verwickelt sind, weil sie unter Aufsicht eine sichere Fahrpraxis entwickeln.
  • Sanfterer Übergang zur Selbstständigkeit: Der Einstieg in den Straßenverkehr erfolgt stufenweise, was Ängste und Unsicherheiten verringert.

Die Begleitperson

Die Begleitperson spielt beim begleiteten Fahren mit 17 eine zentrale Rolle, da sie den Fahranfänger unterstützt und mit ihrer Erfahrung zur Verkehrssicherheit beiträgt. Daher müssen Begleitpersonen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich an bestimmte Auflagen halten, um eine sichere und lehrreiche Fahrpraxis zu gewährleisten.

Damit eine Person als Begleiter zugelassen wird, muss sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter von 30 Jahren: Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Besitz der Fahrerlaubnis: Sie muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
  • Maximale Punkte im Fahreignungsregister: Die Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Bei mehr Punkten ist eine Teilnahme als Begleitperson nicht erlaubt.

Aufgaben der Begleitperson

Die Hauptaufgabe der Begleitperson ist es, dem Fahranfänger beratend zur Seite zu stehen und ihre Erfahrung im Straßenverkehr weiterzugeben. Zu den Aufgaben zählen:

  • Unterstützung und Ratschläge: Die Begleitperson gibt Hinweise und Tipps, wie man sich sicher im Straßenverkehr bewegt, ohne dabei selbst in die Steuerung einzugreifen.
  • Überwachung der Verkehrssituation: Der Begleiter hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und sorgt dafür, dass der Fahranfänger sicher fährt.
  • Beruhigung des Fahranfängers: In stressigen oder ungewohnten Situationen kann der Begleiter durch seine Präsenz für Beruhigung und Selbstsicherheit sorgen.

Auflagen und Verhaltensregeln für die Begleitperson

Neben den Aufgaben gibt es auch strikte Auflagen, die die Begleitperson befolgen muss:

  • Kein aktives Eingreifen ins Fahren: Die Begleitperson darf nicht in die Steuerung des Fahrzeugs eingreifen oder selbst fahren. Sie hat lediglich eine beratende Rolle.
  • Nüchternheit: Auch die Begleitperson muss während der Fahrt die Promillegrenze beachten. Sie darf maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Es ist ratsam, während der Begleitung völlig auf Alkohol zu verzichten, um im Notfall aufmerksam und handlungsfähig zu bleiben.
  • Führerschein: Die Begleitperson muss ihren Führerschein beim Begleiten mitführen und auf Verlangen vorzeigen.

Empfehlung: Geduld und Einfühlungsvermögen

Ein wichtiger Faktor ist, dass die Begleitperson geduldig und verständnisvoll mit dem Fahranfänger umgeht. Gerade in stressigen Situationen sollte sie Ruhe bewahren und konstruktives Feedback geben, anstatt den Fahrer zu verunsichern.

Fazit:

Du darfst mit 17 Jahren schon Auto fahren, aber nur mit einer eingetragenen Begleitperson neben dir. Diese Person muss mindestens 30 Jahre alt, seit 5 Jahren im Besitz des Führerscheins sein.

Der große Vorteil: Du bekommst viel Übung und Routine, ohne gleich komplett auf dich allein gestellt zu sein. Dadurch passieren weniger Unfälle, und der Start ins Autofahrerleben wird deutlich entspannter.

👉 Kurz gesagt: Mit dem BF17 kannst du schon früh sicher Auto fahren lernen, mit Unterstützung, mehr Erfahrung und einem richtig guten Start in die Selbstständigkeit am Steuer.