Ladung

Ziel:

Die grundlegenden Anforderungen an Ladeflächen und die Beladung von Pkw und Anhängern erläutern, einschließlich der rechtlichen Vorgaben zur Sicherung und Kennzeichnung von Ladung. Sie sind in der Lage, zulässige Überstände nach vorne, hinten und seitlich korrekt zu beurteilen, geeignete Sicherungsmaßnahmen auszuwählen sowie die Auswirkungen falscher Beladung auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit zu erklären.

Ladeflächen und Beladung: 

Bei der Güterbeförderung in Pkw und Anhänger müssen die Ladeflächen richtig genutzt und die Ladung sicher verstaut werden. Dabei ist zu beachten, dass keine Personen auf Anhängern transportiert werden dürfen. Ladung umfasst alles, was im Fahrzeug transportiert wird, wie z. B. Getränke, Getränkekisten, Koffer oder Taschen. Eine Überladung kann das Fahrverhalten negativ beeinflussen und zu gefährlichen Situationen führen. Die korrekte Gewichtsverteilung ist essenziell, um die Stabilität des Fahrzeugs zu gewährleisten und ein Überkippen in Kurven zu vermeiden.

Kennzeichnung der Ladung bei PKW-Anhängern: 

Bei der Beförderung von Ladung auf einem PKW-Anhänger ist eine ordnungsgemäße Sicherung und Kennzeichnung erforderlich. Dies dient der eigenen Sicherheit und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer. Die Kennzeichnung der Ladung unterliegt gesetzlichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und entsprechenden Normen.

Sicherung und Überstand der Ladung: 

Die Ladung muss so gesichert sein, dass sie sich auch bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht verschiebt oder herabfällt. Besondere Vorschriften gelten für Ladungsüberstände:

  • Seitlicher Überstand: Die Ladung darf nicht seitlich über den Anhänger hinausragen. Falls unvermeidbar, muss eine gut sichtbare Markierung durch Reflektoren oder Warnflaggen erfolgen.
  • Überstand nach vorneEine Überladung nach vorne ist grundsätzlich verboten, da sie die Sicht des Fahrers beeinträchtigen könnte. Ab einer Höhe von 2,50 m über dem Boden darf die Ladung höchstens 50 cm nach vorne ragen.
  • Überstand nach hinten: Ragt die Ladung mehr als 1 Meter nach hinten über den Anhänger hinaus, muss sie gekennzeichnet werden. Bei Überständen von mehr als 1,5 Metern darf eine maximale Strecke von 100 km zurückgelegt werden.

Kennzeichnungspflicht

  • Tagsüber: Ladung, die mehr als 1 Meter über die Rückstrahler hinausragt, muss mit einer roten Fahne oder einem roten Schild (mindestens 30 x 30 cm) gekennzeichnet werden.
  • Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht: Eine rote Lampe und ein roter Reflektor sind erforderlich.

Sicherungsmaßnahmen: 

  • Neben der Kennzeichnung ist die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung zwingend notwendig:
  • Spann- und Sicherungsgurte: Verwendung stabiler Zurrgurte, Spannseile oder Netze.
  • Antirutschmatten: Erhöhen die Stabilität und verhindern ein Verrutschen der Ladung.
  • Fahrverhalten: Der Fahrer sollte seine Geschwindigkeit der Beladung anpassen und abrupte Lenk- oder Bremsmanöver vermeiden.