Zulassung
Zulassungspflichtige und zulassungsfreie Fahrzeuge
Fahrzeuge bis 6 Km/h sind zulassungsfrei. Fahrzeug, die schneller als 6 Km/h fahren, dürfen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, wenn sie zugelassen sind. Zulassungspflichtig sind die meisten Kraftfahrzeuge, wie PKW, Motorräder und LKW. Es gibt jedoch auch zulassungsfreie Fahrzeuge, wie z. B. Fahrräder oder bestimmte landwirtschaftliche Fahrzeuge. Für zulassungsfreie Fahrzeuge müssen dennoch oft Mindestanforderungen, wie ein Versicherungskennzeichen, erfüllt werden.
Zulassungsverfahren
Eine Zulassung ist Pflicht für alle Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen gefahren werden sollen, sie erfolgt in der örtlich zuständigen Zulassungsstelle. Dabei wird ein amtliches Kennzeichen zugeteilt.
Schritte zur Kfz-Zulassung
Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters
- Ein gültiger Identitätsnachweis des zukünftigen Fahrzeughalters
- Bei einem Reisepass ist oft auch eine Meldebescheinigung
Zulassungsbescheinigung Teil II (alt = Fahrzeugbrief)
- Dieser Nachweis zeigt, wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist und enthält wesentliche Fahrzeugdaten.
Zulassungsbescheinigung Teil I (alt = Fahrzeugschein)
- Der Fahrzeugschein enthält Informationen über das Fahrzeug und wird bei
- Dieses Dokument muss mitgeführt werden (auch digital möglich ⇒ i-Kfz App)
eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Diese Nummer wird von der Kfz-Versicherung bereitgestellt und dient als Nachweis, dass das Fahrzeug versichert ist.
- Die eVB-Nummer wird elektronisch gesendet
Bescheinigung der Hauptuntersuchung (HU)
- Nachweis, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und die gesetzlichen Vorschriften entspricht.
- Bei einem Neufahrzeug ist dieser Nachweis nicht erforderlich
SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Dieses Formular erlaubt dem Finanzamt, die Kfz-Steuer automatisch vom Konto des Fahrzeughalts zu erheben
- In der Regel stellen Zulassungsstellen die SEPA-Formulare direkt zur Verfügung.
Altes Kennzeichen
- bei Ummeldung oder Wiederzulassung
Vollmacht
- bei Anmeldung durch Dritte
COC Domument
- nur bei der Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Kennzeichenarten
Standard-Kennzeichen
- Das Standard-Kennzeichen wird an die meisten Fahrzeuge vergeben, die dauerhaft für den Straßenverkehr gelten. Elektrofahrzeuge tragen meist ein E am Ende
Saisonkennzeichen
- Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge gedacht, die nur saisonal genutzt werden.
- Außerhalb der Saison dürfen diese Fahrzeuge nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden und müssen in einer Garage oder auf einem Privatgelände stehen
Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen)
- Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und sich weitgehend im Originalzustand befinden, können
- Oldtimer-Kennzeichen sind steuerlich begünstigt
Wechselkennzeichen
- Wechselkennzeichen bieten die Möglichkeit, zwei Fahrzeuge mit nur einem amtlichen Kennzeichen zu nutzen
Kurzzeitkennzeichen
- Das Kurzzeitkennzeichen dient der Überführung, um ein nicht zugelassenes Fahrzeugs
- Die Gültigkeit beträgt maximal 5 Tage
Rotes Kennzeichen
- werden an Händler und Werkstätten ausgegeben und dürfen für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten verwendet werden
Grünes Kennzeichen
- Ein grünes Kennzeichen ist steuerbefreit und wird vor allem an landwirtschaftliche Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen oder Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen vergeben
- Da sie steuerlich begünstigt sind, dürfen Fahrzeuge nur für den angegebenen Zweck mit grünem Kennzeichen fahren
Diplomatenkennzeichen
- Sie beginnen meist mit einer „0“ und enthalten eine Landeskennung
- Fahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen besitzen diplomatische Immunität
Fazit:
Die Zulassung ist Voraussetzung für die Nutzung der meisten Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Während Fahrzeuge bis 6 km/h zulassungsfrei sind, erfordert die Zulassung zahlreicher Kraftfahrzeuge Dokumente wie Identitätsnachweise, Versicherungsbestätigungen und Fahrzeugdaten. Verschiedene Kennzeichenarten, wie Standard-, Saison- oder Oldtimer-Kennzeichen, decken spezifische Zwecke ab. Die Fahrzeugzulassung gewährleistet Sicherheit, Regelkonformität und Nachvollziehbarkeit im Straßenverkehr.
