Verhalten beim Verkehrsunfall
Begriffsklärung: Unfallbeteiligte
Unfallbeteiligt ist jede Person, deren Verhalten zum Unfall beigetragen haben könnte. Das bedeutet, auch wenn du keinen Schaden erlitten oder verursacht hast, kann dein Verhalten dennoch eine Rolle gespielt haben. Im Zweifel solltest du am Unfallort bleiben, bis der Sachverhalt geklärt ist. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat und führt in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Verhalten beim Verkehrsunfall:
Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, umgehend die Sicherheitsvorkehrungen zu treffen:
Absicherung
- Ruhe bewahren
- Anhalten: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen.
- Warnung: Warndreieck in 50–150 Schrittlängen Entfernung aufstellen.
- Sicherheit: Eigene Sicherheit stets beachten!
- Zeugen: Unfallzeugen bitten, vor Ort zu bleiben.
Erste Hilfe leisten
- Notruf: Europaweit den Rettungsdienst, die Feuerwehr oder Polizei unter 112 (Euronotruf) alarmieren.
Polizei verständigen wenn:
- Personen verletzt wurden.
- Hoher Sachschaden entstanden ist.
- Uneinigkeit zwischen den Unfallparteien besteht.
- Der Unfallgegner flüchtet.
- Ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen außerhalb der EU ohne gültigen Versicherungsnachweis beteiligt ist (z. B. grüne Versicherungskarte).
Notrufnummern: In Deutschland: 110, Europaweit: 112
Verhalten gegenüber der Polizei
- Bei Unsicherheit: Angaben zu Person und Fahrzeug machen.
- Achtung bei Schuldanerkenntnissen: Kein Verwarnungsgeld akzeptieren, wenn Zweifel am Unfallhergang bestehen.
Beweissicherung
- Zeugen: Kontaktdaten von Zeugen notieren.
- Fotos: Unfallstelle umfassend fotografieren:
- Übersichtsaufnahmen.
- Fahrzeuge aus verschiedenen Perspektiven (inkl. Bremsspuren, Schäden).
- Messbare Punkte (z. B. Laternenmasten) einbeziehen.
- Verkehrssicherheit: Bei Bagatellschäden die Unfallstelle zügig räumen.
Unfallbericht erstellen
- App oder Formular zur Unfallaufnahme nutzen: Nach Möglichkeit mit den Beteiligten ausfüllen.
- Wichtig: Angaben zu Unfall, Fahrzeug und Person machen, aber kein Schuldanerkenntnis abgeben.
Verpflichtungen:
Unfallbeteiligte sind verpflichtet, ihre Personalien sowie die Fahrzeugdaten bekannt zu geben. Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten zum Hergang beigetragen haben kann.
Fazit:
Unfallbeteiligte sind alle, deren Verhalten zum Unfall beigetragen haben könnte. Wichtig: Sicherungs- und Rettungsmaßnahmen einleiten, Beweise sichern, Personalien und Fahrzeugdaten angeben. WICHTIG: unerlaubtes Entfernen ist strafbar und führt zum Entzug der Fahrerlaubnus.
