Sonderfahrzeuge

Das Verhalten gegenüber Sondersignalen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt und dient dem Zweck, den Einsatzkräften eine schnelle und ungehinderte Fahrt zu Einsatzorten zu ermöglichen. 

Sondersignale: 

Blaulicht und Martinshorn

Bei Annäherung eines Einsatzfahrzeugs mit Sondersignalen gilt für alle Verkehrsteilnehmer:

Verhalten:

  • Sofortige Reaktionspflicht
  • Dem Einsatzfahrzeug freie Bahn schaffen und Vorrang gewähren.
  • Wenn möglich rechts ran fahren
  • Bei Stau eine Rettungsgasse bilden
  • auf mehrspurigen Straßen bereits beim Entstehen eines Staus. Die Rettungsgassen wird zwischen den linken und rechts danebenliegenden Fahrstreifen gebildet.

Blaulicht mit einer Anordnung (ohne Einsatzhorn)

Fährt ein Fahrzeug nur mit Blaulicht und am Polizeifahrzeug wird visuelle Information gezeigt.

Verhalten:

  • Weisungen Folge leisten
  • im Fahrzeug bleiben, bis die Polizei neue Anweisungen erteilt

Gelbes Rundumlicht

Das gelbe Rundumlicht weist andere Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass sie besonders vorsichtig und aufmerksam fahren müssen. Es warnt vor Unfall-, Einsatz-, Arbeits- oder anderen Gefahrenstellen. Wie z. B.

  • Baustellenfahrzeuge

  • Müllabfuhr

  • Winterdienst

  • Abschleppdienste

  • Fahrzeuge mit Überbreite genutzt.

Verhalten:

  • Vorsicht und Rücksichtnahme

  • Sicherheitsabstand prüfen

  • Überholen nur bei freier Sicht und mit erhöhter Vorsicht 

Fazit:

Verkehrsteilnehmer müssen bei Blaulicht und Martinshorn sofort reagieren, freie Bahn schaffen und Rettungsgassen bilden. Blaulicht ohne Martinshorn und gelbes Rundumlicht fordern erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht. Dies dient der Sicherheit und Einsatzfähigkeit.