Punktesystem

Punkte im Fahreignungsregister (FAER)

Das Fahreignungsregister in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße mit Punkte. Diese Punkte sollen den Fahrer auf sein Fehlverhalten hinweisen und als Maßnahme dienen, um wiederholtes Fehlverhalten zu unterbinden.

  • 1 Punkt: für weniger schwere Verkehrsverstöße
  • 2 Punkte: für schwere Verkehrsstöße.
  • 3 Punkte: für besonders schwere Verkehrsstöße.

Fahrverbote

Fahrverbote werden zusätzlich verhängt, wenn es sich um besonders gravierende Verstöße handelt oder ein Fahrer wiederholt gegen die Verkehrsregeln verstößt. Ein Fahrverbot kann zwischen einem und drei Monaten dauern.

Fahrerlaubnisentzug

Der Führerschein wird entzogen, wenn der Fahrer als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs eingestuft wird. Das geschieht bei:

  • 8 Punkte im Fahreignungsregister
  • Straftaten im Straßenverkehr

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Wer häufig oder besonders schwer gegen Verkehrsregeln verstößt, kann zur Teilnahme an einer MPU verpflichtet werden. Die MPU überprüft die Eignung des Fahrers, ein Fahrzeug zu führen, insbesondere im Hinblick auf sein Verhalten und seine psychische Stabilität. Dies wird häufig nach Fahrten unter Alkohol oder Drogeneinfluss verlangt.

Fazit:

Das Fahreignungsregister (FAER) dient der Verkehrssicherheit, indem es Verkehrsverstöße mit Punkten erfasst und so auffällige Fahrer frühzeitig warnt. Bei wiederholtem oder besonders schwerem Fehlverhalten drohen Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis ab 8 Punkten. In gravierenden Fällen, etwa bei Alkohol- oder Drogendelikten, kann zusätzlich eine MPU angeordnet werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Fahreignung zu überprüfen und langfristig verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr zu fördern.