Parkverbot
Parken ist jede freiwillige Fahrtunterbrechung vom mehr als 3 Minuten. Wer sein Fahrzeug verlässt, der parkt.
Parkverbote
- überall wo das Halten verboten ist
- auf Vorfahrtsstraßen außerhalb von Ortschaften
- bei Fahrstreifenbegrenzung, wenn nicht mindestens 3 m Platz verbleiben
- 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, sowie 8 m davor, wenn parallel ein Radweg verläuft
- vor Bordsteinabsenkungen
- vor Ein- und Ausfahrten
- über Schachtdeckeln
- innerhalb 5 m, außerhalb 50 m vor und hinter dem Andreaskreuz
- 15 m vor und hinter dem Haltestellenschild
- im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen
- Anhänger maximal 2 Wochen auf öffentlichen Parkplätzen
- beim Verkehrszeichen eingeschränktes Haltverbot
Fazit:
Halten ist hier erlaubt, Parken istVerboten.
