Parkverbot

Parken ist jede freiwillige Fahrtunterbrechung vom mehr als 3 Minuten. Wer sein Fahrzeug verlässt, der parkt.

Parkverbote

  • überall wo das Halten verboten ist
  • auf Vorfahrtsstraßen außerhalb von Ortschaften
  • bei Fahrstreifenbegrenzung, wenn nicht mindestens 3 m Platz verbleiben
  • 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, sowie 8 m davor, wenn parallel ein Radweg verläuft
  • vor Bordsteinabsenkungen
  • vor Ein- und Ausfahrten
  • über Schachtdeckeln
  • innerhalb 5 m, außerhalb 50 m vor und hinter dem Andreaskreuz
  • 15 m vor und hinter dem Haltestellenschild
  • im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen
  • Anhänger maximal 2 Wochen auf öffentlichen Parkplätzen
  • beim Verkehrszeichen eingeschränktes Haltverbot

Fazit:

Halten ist hier erlaubt, Parken istVerboten.