Fahrerlaubnis und Führerschein

Fahrerlaubnis:

Das Führen eines Kraftfahrzeugs ist an Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört in erster Linie der Besitz einer Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist eine Befähigung, die durch Ablegen von Prüfungsteilen erworben wird.

Führerschein:

Der Führerschein ist das offizielle Dokument, das die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs bescheinigt.

Eine Beschreibung und Bedeutung der Schlüsselzahlen findest du hier: Schlüsselzahlen

Führerscheinklassen

Aufgeführt sind nur Klassen, die wir anbieten.

Mofa

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  • Vorbesitz: –
  • Eingeschlossen: –
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Besonderheit: nur theoretische Prüfung, keine praktische Prüfung
  • Fahrzeuge:
  • Zweirad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h und max.50 cm³

Klasse AM

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  • Vorbesitz: –
  • Eingeschlossen: –
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Besonderheit: keine
  • Fahrzeuge:
    • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
    • Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 cm³ bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW bei Elektromotoren.
    • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 cm³ oder maximaler Nutzleistung bis zu 4 kW oder maximaler Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren und Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).

Klasse A1

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  • Vorbesitz: –
  • Eingeschlossen: AM
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Besonderheit: keine
  • Fahrzeuge:
    • Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm³, 11 kW und Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW/k
      • Beispiel: 15 KW : 0,1 = mind. 150 kg Leermasse
    • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und bis zu 15 kW

Klasse A2

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  • Vorbesitz: –
  • Eingeschlossen: AM, A1
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Besonderheit: 2 Jahre Vorbesitz A1 – keine theoretische Prüfung
  • Fahrzeuge:
    • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 35 kW und Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg, 
      • Beispiel: 35 KW : 0,2 = mind. 175 kg Leermasse
      • Leistung bei Drosselung: Ursprungsleistung max. 70 KW

Klasse A2

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  • Vorbesitz: –
  • Eingeschlossen: AM, A1
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Besonderheit: 2 Jahre Vorbesitz A1 – keine theoretische Prüfung
  • Fahrzeuge:
    • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 35 kW und Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg, 
      • Beispiel: 35 KW : 0,2 = mind. 175 kg Leermasse
      • Leistung bei Drosselung: Ursprungsleistung max. 70 KW

Klasse A

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  • Vorbesitz: –
  • Eingeschlossen: AM, A1, A2
  • Mindestalter:
    • 20 Jahre bei 2 Jahre Vorbesitz Klasse A2 – keine theoretische Prüfung
    • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • 24 Jahre
  • Besonderheit: bei Erwerb mit 21, dürfen mit 24 dürfen alle Krafträder gefahren werden 
  • Fahrzeuge:
    • Krafträder aller Art (auch mit Beiwagen)
    • dreirädrige Kraftfahrzeuge aller Art

Klasse B

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  • Vorbesitz: –
  • Eingeschlossen: AM, L
  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Besonderheit: keine
  • Fahrzeuge:
    • Kraftfahrzeuge bis 3,5 t (ausgenommen Krafträder), mit bis zu 9 Sitzplätzen
    • ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 0,75 t darf immer mitgeführt werden
      • Beispiel: Zugfahrzeug 3,5 t + Anhänger 0,75 t = Zug 4,25 t
    • Anhänger > 0,75 t, dann Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
      • Beispiel: Zugfahrzeug 2,7 t + Anhänger 0,8 t = Zug 4,25 t = Zug 3,5 t

Klasse B 96

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  • Vorbesitz: B
  • Eingeschlossen: AM, L
  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Besonderheit: Schulung – keine Prüfung
  • Fahrzeuge:
    • Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 t

Klasse BE

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  • Vorbesitz: B
  • Eingeschlossen: AM, L
  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Besonderheit: keine theoretische Prüfung
  • Fahrzeuge:
    • Anhänger bis 3,5 t zulässigen Gesamtmasse
    • Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7 t

Klasse B 196

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  • Vorbesitz: B min. 5 Jahre
  • Eingeschlossen: AM, L
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Besonderheit: Schulung – keine Prüfung | nur in D gültig
  • Fahrzeuge:
    • Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm³, 11 kW und Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW/kg
      • Beispiel: 15 KW : 0, = mind. 150 kg Leermasse

Klasse L

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  • Vorbesitz: –
  • Eingeschlossen: –
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Besonderheit: nur theoretische Prüfung, keine praktische Prüfung
  • Fahrzeuge:
    • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Fazit:

Fahrerlaubnis und Führerschein sind essenziell zum Führen motorisierter Fahrzeuge. Die Fahrerlaubnis bescheinigt die Befähigung, die durch Prüfungen nachgewiesen wird, während der Führerschein dies als offizielles Dokument bestätigt. Die verschiedenen Führerscheinklassen, von Mofa bis Klasse A oder B, decken unterschiedliche Fahrzeugtypen und Anforderungen ab. Sie berücksichtigen Mindestalter, Vorbesitz und spezifische Regelungen wie Drosselungsgrenzen oder Schulungen. Dieses System gewährleistet Sicherheit und passt sich den individuellen Bedürfnissen der Fahrer an.