Halteverbot
Halten ist jede freiwillige Fahrtunterbrechung vom maximal 3 Minuten. Wer länger als 3 Minuten hält, oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt.
Haltverbote:
- an engen und unübersichtlichen Stellen
- im Bereich von scharfen Kurven
- auf Ein- und Ausfädelungsstreifen
- auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor
- auf dem Fahrstreifen, wenn rechts ein Seitenstreifen vorhanden ist
- auf Grenzmarkierungen
- wenn ein Vorfahrt regelndes Zeichen verdeckt wird
- vor gekennzeichneten Rettungswegen
- auf Bahnübergängen
- auf Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
- an Taxiständen
- im Kreisverkehr
- beim Verkehrszeichen „absolutes“ Haltverbot
Fazit:
Halten und Parken ist hier Verboten.
