Grundregel § 1 (StVO)
Die Grundregel des Straßenverkehrs ist in § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Sie lautet:
Absatz 1
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
- Beispiel: Vorsicht
Ein Autofahrer nähert sich einer Fußgängerzone, in der eine Mutter mit einem Kinderwagen am Straßenrand steht und offensichtlich die Straße überqueren möchte. Der Autofahrer muss hier besondere Vorsicht walten lassen: Er muss die Geschwindigkeit deutlich reduzieren, gegebenenfalls anhalten und sicherstellen, dass die Mutter mit dem Kinderwagen die Straße sicher überqueren kann. Auch wenn sie noch nicht auf der Fahrbahn steht, gebietet die Vorsicht, Rücksicht auf die mögliche Absicht, die Straße zu überqueren. - Beispiel:Rücksicht
Ein Fahrzeug manövriert in eine Parklücke. Wir halten in diesem Fall kurz an und lassen den anderen Verkehrsteilnehmer den Einparkvorgang beenden. Dies zeigt Rücksichtnahme und vermeidet potenzielle Konflikte oder gefährliche Situationen.
Absatz 2
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Diese Regel stellt sicher, dass alle Verkehrsteilnehmer verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll miteinander umgehen.
- Beispiel: Schädigung
Ein Autofahrer möchte rückwärts in eine Parklücke einparken. Dabei übersieht er ein hinter ihm stehendes Fahrzeug und fährt beim Einparken leicht dagegen. Durch diesen „Parkrempler“ entsteht ein Kratzer am hinteren Fahrzeug. - Beispiel: Gefährdung
Ein Autofahrer öffnet am Straßenrand die Fahrertür, ohne vorher den rückwärtigen Verkehr zu beachten. Ein herannahender Radfahrer hat dadurch keine Möglichkeit, auszuweichen, und muss eine Vollbremsung machen. - Beispiel: vermeidbare Behinderung
Ein Autofahrer hält sein Fahrzeug mitten auf einem Radweg an, um kurz eine Nachricht auf dem Handy zu lesen. Durch dieses Verhalten wird der Radweg blockiert, und Radfahrer müssen ausweichen oder anhalten. - Beispiel: vermeidbare Belästigung
Unnötiges Hupen.
Zwei wichtige Prinzipien, die aus dieser Grundregel abgeleitet werden, sind das defensive Fahren und der Vertrauensgrundsatz.
Defensives Fahren
Defensives Fahren beschreibt eine Fahrweise, bei der Verkehrsteilnehmer besonders vorausschauend und rücksichtsvoll handeln. Sie richten Ihr Verhalten so aus, dass Gefahren möglichst vermieden werden. Defensives Fahren hilft, Gefahrensituationen rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. Es dient der allgemeinen Verkehrssicherheit und dem Schutz aller Teilnehmer.
Vertrauensgrundsatz
Der Vertrauensgrundsatz bedeutet, dass man darauf vertrauen darf, dass sich andere Verkehrsteilnehmer grundsätzlich an die Verkehrsordnung halten. Er entbindet niemanden von der Sorgfaltspflicht. Er bedeutet lediglich, dass man nicht ständig mit Fehlverhalten anderer rechnen muss, außer die Situation deutet darauf hin.
Fazit:
Die Grundregel des Straßenverkehrs fordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme, um Gefährdungen, Schädigungen sowie vermeidbare Behinderungen und Belästigungen zu vermeiden. Absatz 1 betont umsichtiges Verhalten, Absatz 2 das Vermeiden von Beeinträchtigungen. Defensives Fahren und der Vertrauensgrundsatz unterstützen diese Regel, indem sie vorausschauendes Handeln und Vertrauen in die Verkehrsordnung fördern. Zusammen bilden sie die Grundlage für ein sicheres und respektvolles Miteinander im Straßenverkehr.
