Alkohol und Drogen

Alkohol und Drogen beeinträchtigen die Reaktionsfähigkeit, das Urteilsvermögen und die Wahrnehmung erheblich. Schon geringe Mengen Alkohol können die Fahrsicherheit gefährden. 

Für Fahranfänger gilt während der Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Drogen und Alkoholverbot.

Auswirkungen von Alkohol und Drogen:

  • verlängerte Reaktion
  • verringerte Hörfähigkeit
  • verminderte Sehkraft
  • Tunnelblick
  • höhere Risikobereitschaft
  • schlechtere Wahrnehmung
  • eingeschränkte Motorik
  • psychische Störungen

Rechtsfolgen Alkohol:

  • 0,0  ‰ Alkohol oder Drogen für Fahranfänger (s.o).

    • Bußgeld
    • Punkte
    • FES Seminar
  • ab 0,3 ‰  Alkohol oder Drogen mit Ausfallerscheinung

    • Geldstrafe
    • Punkte
    • Entzug der Fahrerlaubnis
  • ab 0,5  ‰ Alkohol oder 3,5 ng/ml Drogen

    • Bußgeld
    • Punkte
    • Fahrverbot
  • ab 1,1  ‰ Alkohol

    • Geld- oder Freiheitsstrafe
    • Punkte
    • Entzug der Fahrerlaubnis
    • Sperrfrist
    • MPU bei Wiedererteilung

Abbau von Alkohol und Drogen:

  • Alkohol baut 0,1 Promille pro Stunde im Körper ab.
  • Drogen werden ungleichmäßig abgebaut und können noch Tage nach dem Konsum nachweisbar sein. Daher stellen sie im Straßenverkehr ein erhebliches Risiko dar.

Rechtsfolgen Drogen:

Ordnungswidrigkeit:

Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn jemand unter dem Einfluss von Drogen ein Kraftfahrzeug führt.

Folgen:

  • Bußgeld von 500 € bis 1.500 € (je nach Häufigkeit des Verstoßes)
  • 1 Monat Fahrverbot beim ersten Verstoß
  • 2 Punkte im Fahreignungsregister
  • Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) möglich
  • Gefährdung der Fahrerlaubnis, insbesondere bei wiederholten Verstößen

Straftat:

Eine Straftat liegt vor, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, oder
  • Verursachung eines Unfalls, oder
  • Nachweis einer Wirkstoffkonzentration ab 3,5 ng/ml THC im Blut.

In diesen Fällen gilt der Fahrer als absolut fahruntüchtig, und es greifen strafrechtlichen Bestimmungen.

Folgen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
  • Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist für die Neuerteilung
  • Eintrag im Führungszeugnis
  • Bei wiederholtem oder besonders schwerem Verstoß: längere Sperrfrist oder dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis

Auch reiner Drogenbesitz oder Konsum kann außerhalb des Straßenverkehrs strafrechtliche Konsequenzen haben.

Fazit:

Alkohol und Drogen beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit erheblich, auch bei geringen Mengen. Insbesondere Fahranfänger unterliegen strikten Regeln mit einem absoluten Verbot. Die Auswirkungen umfassen eingeschränkte Wahrnehmung, schlechtere Motorik und psychische Störungen. Rechtsfolgen reichen von Bußgeldern und Punkten bis hin zu Führerscheinentzug und MPU. Alkohol wird langsam abgebaut, während Drogen oft Tage nachweisbar bleiben und daher ein besonders großes Risiko im Straßenverkehr darstellen.