Untersuchungen

Untersuchungen

Die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO sowie die Abgasuntersuchung (AU) nach § 47a StVZO sind gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Fahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Umweltschutz entsprechen.

  • Fahrzeuge, die die HU nicht bestehen, dürfen nicht im Straßenverkehr betrieben werden.
  • Fristen: Fabrikneue Pkw müssen nach 3 Jahren erstmals, danach alle 2 Jahre zur HU und AU. Die Farbe der Plakette ist an das Jahr der HU im inneren Kreis gebunden, der Monat steht immer senkrecht oben, die schwarze Markierung befindet sich, zur Ablesbarkeit aus der Ferne, immer in den Monaten 1–11.

Farbrhythmus

Fazit:

Die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) stellen wesentliche Elemente zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes dar. Ihre gesetzliche Verankerung unterstreicht ihre Bedeutung. Fahrzeuge, die die Untersuchungen nicht bestehen, dürfen nicht betrieben werden. Die regelmäßigen Intervalle gewährleisten eine kontinuierliche Überprüfung. Die Farb- und Markierungssysteme der Plaketten tragen zur klaren Erkennbarkeit und Kontrolle bei.